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Wie wir KI einsetzen

Kurz gesagt

Die Artikel im Ratgeber und die Bilder darin entstehen mit Hilfe künstlicher Intelligenz. Alles andere auf dieser Seite — Leistungen, Preise, Team, Fotos unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — nicht.

Wir kennzeichnen das, weil wir es für richtig halten — nicht, weil wir müssten.

Was mit KI erstellt wird

Die Texte im Ratgeber. Die Themen kommen aus dem, was uns Kundinnen und Kunden tatsächlich fragen. Die Ausformulierung übernimmt ein Sprachmodell. Die Artikel erscheinen automatisch — wir lesen nicht jeden einzelnen vorab gegen.

Manche ziehen wir danach von Hand nach: Wenn uns etwas auffällt, wenn sich eine Angabe ändert oder wenn jemand uns auf einen Fehler hinweist. Deshalb steht unter den Artikeln „teilweise KI-generiert" und nicht schlicht „KI-generiert" — je nach Artikel steckt mehr oder weniger Handarbeit darin.

Die Bilder in den Ratgeber-Artikeln. Das sind Symbolbilder: erzeugte Szenen, keine Fotografien. Sie zeigen keinen realen Vorgang, keinen realen Ort und keine realen Personen. Jedes dieser Bilder trägt die Unterschrift „Symbolbild, mit KI erzeugt".

Was nicht mit KI erstellt wird

Auch in der Bilddatei

Die Kennzeichnung steht nicht nur auf der Seite. In jedem Ratgeber-Bild ist die Herkunft zusätzlich als Metadatum hinterlegt — im IPTC-Feld DigitalSourceType mit dem Wert trainedAlgorithmicMedia, dem Standard für „vollständig von einem Modell erzeugt".

Der Unterschied ist praktisch: Ein Hinweis auf der Seite bleibt auf der Seite. Die Angabe in der Datei bleibt am Bild, auch wenn es jemand herunterlädt und woanders einsetzt. Suchmaschinen lesen das Feld aus.

Wer verantwortlich ist

Verantwortlich für alle Inhalte dieser Seite ist die Motion Media GmbH, Marienstraße 9, 49074 Osnabrück. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.

Dass ein Text mit KI entstanden ist, ändert nichts an dieser Verantwortung. Steht in einem Artikel etwas Falsches, ist das unser Fehler und nicht der der Maschine.

Wenn dir etwas falsch vorkommt

Sag uns Bescheid. Ein Sprachmodell kann überzeugend klingen und trotzdem danebenliegen — gerade bei technischen Details, Versionsnummern und Sicherheitsfragen. Wir prüfen jeden Hinweis nach, korrigieren, was falsch ist, und vermerken die Änderung im Artikel.

Am schnellsten geht es über das Kontaktformular oder telefonisch.

Rechtlicher Hintergrund

Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Er verlangt eine Offenlegung für KI-erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — also etwa über Politik, Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder öffentlich diskutierte wirtschaftliche Entwicklungen.

Ein gewerblicher Ratgeber zu WordPress-Problemen fällt nach unserer Einschätzung nicht darunter. Wir kennzeichnen trotzdem, weil wir es für richtig halten: Wer einen Text liest, soll wissen, wie er entstanden ist.