Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Motion Media GmbH, Marienstraße 9, 49074 Osnabrück (nachfolgend „Anbieter") im Rahmen des Angebots „WordPress SofortHilfe Deutschland".
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft im Bestellvorgang durch gesonderte Erklärung. Erweist sich diese Bestätigung als unzutreffend, bleibt der Vertrag wirksam; der Anbieter kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot.
(2) Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Anbieter kann die Annahme ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn die erforderlichen Zugänge nicht beigebracht werden, der Umfang den vereinbarten Rahmen erkennbar überschreitet oder Zweifel an der Verfügungsbefugnis des Kunden über das betroffene System bestehen.
§ 3 Gegenstand der Leistung
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist die fachgerechte, sorgfältige Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten nach dem zum Zeitpunkt der Leistung anerkannten Stand der Technik. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
(2) Basis-Hilfe (95 € netto): Prüfung der bereitgestellten Zugänge, Untersuchung der gemeldeten Störung und, soweit im zeitlichen Rahmen möglich, deren Behebung. Zeitlicher Umfang: bis zu einer Stunde Bearbeitungszeit.
(3) Hacker-Abwehr (760 € netto): Analyse des kompromittierten Systems, Prüfung vorhandener Sicherungen, Aufsetzen einer sauberen WordPress-Installation, Rückführung der verfügbaren Inhalte sowie Absicherungsmaßnahmen nach Einschätzung des Anbieters. Zeitlicher Umfang: bis zu acht Stunden Bearbeitungszeit.
(4) Der genannte zeitliche Umfang ist eine Obergrenze der geschuldeten Leistung, keine Zusage, dass die Störung innerhalb dieser Zeit behoben ist. Ist das Ziel innerhalb des Zeitrahmens nicht erreichbar, informiert der Anbieter den Kunden und bietet die Fortsetzung nach Aufwand gemäß § 8 Abs. 4 an.
(5) Die Reihenfolge, Auswahl und Gewichtung der Maßnahmen bestimmt der Anbieter nach fachlichem Ermessen.
(6) Die Festpreise nach Absatz 2 und 3 gelten für Standardinstallationen ohne Shop-Funktion. Nicht erfasst sind Systeme mit Warenkorb- oder Zahlungsabwicklung (etwa WooCommerce oder vergleichbare Erweiterungen), mit Kundenkonten, mit gespeicherten Bestell- oder Zahlungsdaten sowie Mehrfachinstallationen (Multisite). Für solche Systeme erstellt der Anbieter nach einer Voranalyse ein gesondertes Angebot; ein Vertrag kommt insoweit erst mit dessen Annahme in Textform zustande.
(7) Stellt sich erst nach Vertragsschluss heraus, dass ein System nach Absatz 6 vorliegt, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit und unterbreitet ein gesondertes Angebot. Nimmt der Kunde dieses nicht innerhalb von fünf Werktagen in Textform an, tritt der Anbieter vom Vertrag zurück; § 9 Abs. 1 gilt entsprechend. Die Stufen der Shop-Rettung regeln die Absätze 8 bis 10.
(8) Shop-Rettung, Stufe 1 — Analyse. Für Systeme nach Absatz 6 bietet der Anbieter eine gesonderte Voranalyse zum Festpreis von 190 € netto an. Sie umfasst die Sichtung des Systems und eine schriftliche Einschätzung zu Umfang, Ursache und Vorgehen sowie ein verbindliches Angebot für Stufe 2. Zeitlicher Umfang: bis zu einer Stunde Bearbeitungszeit. Ein bestimmter Untersuchungsumfang oder ein forensischer Nachweis wird nicht geschuldet (§ 4 lit. h).
(9) Shop-Rettung, Stufe 2 — Durchführung. Die Bereinigung beziehungsweise der Neuaufbau erfolgt zu dem im Angebot nach Absatz 8 genannten Festpreis. Ein Vertrag über Stufe 2 kommt erst mit Annahme dieses Angebots in Textform zustande; eine Verpflichtung des Kunden zur Beauftragung besteht nicht.
(10) Beauftragt der Kunde Stufe 2 innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Einschätzung, wird die Vergütung nach Absatz 8 vollständig angerechnet. Danach entfällt die Anrechnung. Ein Anspruch auf Erstattung der Analysevergütung besteht nicht, wenn Stufe 2 nicht beauftragt wird oder die Analyse ergibt, dass eine Bereinigung nicht sinnvoll oder nicht möglich ist — die Leistung nach Absatz 8 ist mit der Einschätzung erbracht.
§ 4 Nicht geschuldete Leistungen
Nicht Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
a) die vollständige Wiederherstellung von Inhalten, Daten oder Funktionen, für die keine verwertbare Sicherung vorliegt; b) die Wiederherstellung von Individualprogrammierungen, kostenpflichtigen Erweiterungen ohne gültige Lizenz oder Anpassungen unbekannter Herkunft; c) die Wiederherstellung von Suchmaschinenpositionen, Reichweiten, Werbeleistungen oder Umsätzen; d) die Beseitigung von Schäden an Systemen Dritter oder an der Infrastruktur des Hosting-Anbieters; e) die dauerhafte Überwachung, Pflege oder Aktualisierung des Systems nach Abschluss des Auftrags; f) die Zusicherung, dass das System künftig nicht erneut kompromittiert wird; g) rechtliche Beratung, insbesondere zu Melde- und Informationspflichten nach Art. 33, 34 DSGVO; h) forensische Gutachten zur Verwendung gegenüber Behörden, Gerichten oder Versicherungen.
§ 5 Erreichbarkeit und Bearbeitungszeiten
(1) Der Kunde kann jederzeit einen Fall über das Onlineformular einreichen oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Die Entgegennahme von Anfragen ist keine Bearbeitung und begründet keinen Bearbeitungsbeginn.
(2) Die Bearbeitung erfolgt montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Außerhalb dieser Zeiten eingehende Anfragen gelten als am nächsten Werktag um 9 Uhr zugegangen.
(3) Genannte Reaktions- und Bearbeitungszeiten sind angestrebte Werte und keine zugesicherten Eigenschaften, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. Eine Verfügbarkeits- oder Reaktionszeitgarantie besteht nicht. Der Anbieter schuldet keinen Bereitschaftsdienst außerhalb der Zeiten nach Absatz 2.
(4) Angaben zur Dauer sind Erfahrungswerte. Soweit der Anbieter auf seiner Website oder in der Kommunikation typische Bearbeitungsdauern nennt — etwa „in vielen Fällen 24 bis 48 Stunden" —, handelt es sich um Erfahrungswerte aus vergleichbaren Fällen. Sie sind ausdrücklich keine Beschaffenheitsvereinbarung, keine Zusicherung und keine Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB. Die tatsächliche Dauer hängt insbesondere vom Umfang des Befalls, vom Vorliegen verwertbarer Sicherungen und von der Mitwirkung des Kunden ab.
(5) Soweit der Anbieter mit einer durchgehenden Erreichbarkeit wirbt („24/7"), bezieht sich diese Angabe ausschließlich auf die Entgegennahme von Anfragen nach Absatz 1. Eine durchgehende Bearbeitung oder Rufbereitschaft ist damit nicht zugesagt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge vollständig und rechtzeitig über den vom Anbieter bereitgestellten Weg zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine eigene, vollständige und überprüfte Sicherung sämtlicher Daten des betroffenen Systems zu erstellen und vorzuhalten. Der Anbieter schuldet keine Datensicherung; von ihm im Zuge der Arbeiten erstellte Kopien sind Arbeitsmittel und keine Sicherung im Sinne dieser Bestimmung.
(3) Der Kunde sichert zu, über das betroffene System verfügungsbefugt zu sein und alle erforderlichen Rechte an den darauf befindlichen Inhalten zu besitzen.
(4) Der Kunde informiert den Anbieter unaufgefordert über bekannte Besonderheiten des Systems, insbesondere über Individualentwicklungen, Schnittstellen zu Drittsystemen, laufende Zahlungsvorgänge sowie über personenbezogene Daten mit erhöhtem Schutzbedarf.
(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich Bearbeitungszeiten entsprechend. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unterlassener Mitwirkung beruhen. Nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung in Textform mit einer Frist von jeweils sieben Tagen kann der Anbieter den Vertrag beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
§ 7 Zugangsdaten und Vertraulichkeit
(1) Zugangsdaten werden ausschließlich über den vom Anbieter bereitgestellten, verschlüsselten Weg übermittelt. Eine Übermittlung per unverschlüsselter E-Mail ist ausgeschlossen; für Schäden aus einer vom Kunden gleichwohl gewählten unsicheren Übermittlung haftet der Anbieter nicht.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, nach Abschluss der Arbeiten sämtliche dem Anbieter bekannt gewordenen Zugangsdaten zu ändern.
(3) Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung im Voraus. Der Anbieter stellt die Rechnung unmittelbar nach Beauftragung; sie ist sofort und vor Beginn der Leistungserbringung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Der Anbieter beginnt mit der Leistungserbringung nach Zahlungseingang.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang tätig zu werden. Verzögerungen aus einem verspäteten Zahlungseingang gehen nicht zu seinen Lasten; Bearbeitungszeiten beginnen frühestens mit dem Zahlungseingang während der Zeiten nach § 5 Abs. 2.
(4) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie Aufwand jenseits der in § 3 genannten Obergrenzen werden nur nach vorheriger Abstimmung in Textform und zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
§ 9 Rücktritt nach Analyse, Erstattung
(1) Ergibt die Analyse, dass der Anbieter die gemeldete Störung mit den vereinbarten Leistungen voraussichtlich nicht beheben kann, teilt er dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit und tritt vom Vertrag zurück. Die bereits gezahlte Vergütung wird in diesem Fall vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
(2) Das Rücktrittsrecht nach Absatz 1 besteht bis zum Beginn der Bereinigungs- oder Neuinstallationsarbeiten. Danach richtet sich die Abwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften und § 10.
(3) Eine Erstattung wegen Nichterreichens eines vom Kunden erwarteten Ergebnisses ist ausgeschlossen, soweit der Anbieter die vereinbarten Leistungen fachgerecht erbracht hat.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf das Dreifache der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Nettovergütung begrenzt.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Bestimmungen nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 2) zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
§ 11 Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 10 Abs. 1 sowie für Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 12 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen im Anwendungsbereich vor.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Melde- und Informationspflichten nach Art. 33, 34 DSGVO obliegen ihm.
§ 13 Nutzungsrechte
An eigens erstellten Konfigurationen, Skripten und Dokumentationen erhält der Kunde mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für das betroffene System. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Weitergabe an Dritte, werden nicht eingeräumt.
§ 14 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Osnabrück, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.